Mittelalterliche Stadt Heilbronn - Stadtrecht und Stadtverfassung

Mittelalterliche Stadt Heilbronn – Stadtrecht und Stadtverfassung
vorgestellt von Ulrich Maier

Das Thema „Stadt im Mittelalter“ wird in allen weiterführenden Schulen verbindlich behandelt. In den Leitgedanken der Bildungspläne für alle drei Schularten wird darauf verwiesen, wo möglich, landeskundliche Bezüge herzustellen.

Bei einem Besuch der ständigen Ausstellung im Stadtarchiv „Der Vergangenheit nachgespürt“ können die Schülerinnen und Schüler an einem Stadtmodell, Wandtafeln, einzelnen Exponaten, einem Urkundenlesegerät und einer Videowand mittelalterliche Stadtgeschichte eigenständig erkunden. Eine CD des Stadtarchivs „Meilensteine – Urkunden zur frühen Heilbronner Stadtgeschichte“ stellt sieben Urkunden zur Stadtgeschichte vor, welche die Entstehung der Stadt von der Ersterwähnung 741 bis zur reichsstädtischen Verfassung anschaulich vermittelt. Zwei der auf dieser CD enthaltenen Urkunden sollen im Folgenden für den vertiefenden Einsatz im Unterricht vorgestellt werden: das älteste bekannte Stadtrecht von 1281 und die Verfassung der Reichsstadt von 1371.

Das älteste bekannte Stadtrecht, das König Rudolf 1281 der Stadt gegeben hat, beschreibt die mittelalterliche Stadt als eigenen Rechtsraum. Anschaulich wird geschildert, welche Strafen für welche Vergehen verhängt werden. Auch auf die wichtigsten Handwerkszweige wird verwiesen: Bäcker, Metzger und Weber. In Ansätzen wird das Stadtregiment sichtbar, an dem schon die Bürger beteiligt waren. Diese Quelle eignet sich wegen ihrer Anschaulichkeit besonders für den Einsatz in Hauptschule, Klasse 9, Realschule Klasse 6 und Gymnasium, Klasse 7.

Die reichsstädtische Verfassung von 1371 geht auf die Beteiligung des Patriziats, der Kaufleute und Handwerker detailliert ein. Hier wird die Entwicklung der Stadt zu einem republikanischen Gemeinwesen deutlich, in dem Wurzeln moderner Vorstellungen von Staat und Gesellschaft zu finden sind. Diese Quelle eignet sich besonders für den Einsatz in Klasse 10 Gymnasium (G8).

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